Ruhestand

Blindenführhunde sind nicht ein Leben lang im Einsatz. Was passiert, wenn der Hund älter wird?

Prozess

Nach einer durchschnittlichen Einsatzzeit von rund acht Jahren werden Blindenführhunde in der Regel pensioniert. Der genaue Zeitpunkt wird generell durch den Gesundheitszustand und das Alter des Hundes bestimmt. Es muss dabei zu gleichen Teilen auf die Sicherheit und Mobilität der Blindenführhundehalter und das Wohlbefinden des Hundes geachtet werden. Der genaue Ablauf des Vorganges wird von den einzelnen Schulen intern geregelt. Der Pensionierungsvorgang schafft oft und je nach Blindenführhundehalter eine heikle und emotionale Situation. Es ist deshalb wichtig, das Thema frühzeitig anzusprechen.
Jede Blindenführhundehalterin, jeder Blindenführhundehalter wird unterschiedlich auf dieses Thema reagieren. Somit ist es wichtig, dass die Schule und die Blindenführhundehalter sich austauschen und ihre Wünsche und Bedürfnisse mitteilen.
Unsere Hunde werden nicht ab einem bestimmten Alter pensioniert, die Stiftung Ostschweizerische Blindenführhundeschule legt Wert auf individuelle Lösungen. Aber spätestens mit 12 Jahren wird der Blindenführhund pensioniert.

Möglichkeiten

Es gilt mit der sehbehinderten Person abzuklären, wie die Pensionierung und/oder mögliche Trennung vom Blindenführhund angegangen werden soll und ob ein Folgehund in Frage kommt. Falls der alte Blindenführhund anderswo platziert werden muss, wird ebenfalls frühzeitig eine geeignete Gastfamilie gesucht. Diese starke emotionale Belastung verlangt von der Instruktorin/vom Instruktor ein äusserst professionelles und einfühlsames Vorgehen. Die Interessen aller Beteiligten sollen dabei möglichst optimal gewahrt werden.

Lösungen

Platzierungslösungen für pensionierte Blindenführhunde:

o Der Hund bleibt bei der sehbehinderten Person
o Der Hund wird wieder von der Patenfamilie aufgenommen
o Der Hund wird an einem neuen Ort platziert

Einige der sehbehinderten Personen begleiten ihren pensionierten Hund bis in den Tod. Der Hund kann somit seinen Lebensabend in einem gewohnten Umfeld geniessen.
Gewisse Patenfamilien erwähnen bereits bei der Übergabe des Hundes in die Ausbildung, dass sie ihn gerne als Pensionären wieder betreuen würden. Diesen Wunsch erfüllen wir gerne, sofern der Hund nicht bei der sehbehinderten Person bleibt.
Wenn der Hund an einen neuen Ort platziert werden muss, ist es wichtig, dass der Pensionsplatz sorgfältig abgeklärt wird. Unsere sehbehinderten Personen müssen mit dem neuen Platz ebenfalls einverstanden sein und je nach Wunsch die Möglichkeit haben, die neuen Betreuer kennen zu lernen. Falls gar das Bedürfnis besteht, den Kontakt zum Hund zu halten, sollen die neuen Betreuer gewillt sein, dies zu erfüllen.

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